Rechtsgrundlage

Wir bieten Hilfe zur Erziehung (§27 KJHG) in Form der Erziehung in einer Tagesgruppe (§32 KJHG). In Ausnahmefällen erfolgt auch eine Aufnahme nach §35a SGBVIII. Soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit sollen die Entwicklung der Kinder- und Jugendlichen unterstützen und den Verbleib des Kindes in seiner Familie sichern.

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© Jürgen Arnold

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